Vereine brauchen Unterstützung
Wir sehen uns als freizeitalternative für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Sportpark Wuhlheide. Unsere Leidenschaft liegt in der fußballerischen Ausbildung aller aktiven Mitglieder und einem gesunden Vereinsleben. Mit uneingeschränkter Hingabe sind unsere aktiven Ehrenamtlichen auch abseits des Platzes mal als Nachhilfelehrer, Integrationshelfer oder auch als Brückenbauer für Lebenswege tätig. Die leidenschaftliche und adäquate Förderung unserer Kids ist allein aus Mitgliedsbeiträge nicht nachhaltig aufrecht zu erhalten. Vereine brauchen Unterstützung…
Wir können Sie unterstützen und wie wird die Hilfe verwendet?
Abgrenzung Spenden und Sponsoring
Sponsoring | Spende |
Aufwand für Werbeleistungen (Werbungskosten) | freiwillige Sach- oder Geldleistung |
Bsp.: Werbebanner, Brustsponsor (Trikot), Verlinkung Webseite | ohne Zweckbestimmung und ohne Gegenleistung |
Verein und Unterstützer schließen einen Sponsoringvertrag (Vereinbarung Entgelt gegen Werbeleistungen) | Unterstützer erhält Spendenquittung |
Einkommenssteuererklärung und Spende wie passt das zusammen?
Spenden für steuerbegünstigte Zwecke sind steuerlich abzugsfähig. Unser Verein ist nach §52 AO gemeinnützig tätig. Als Privatperson können Sie die Spende in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben innerhalb bestimmter Grenzen geltend machen. Es kann sich somit eine geringe Steuerlast für Sie ergeben. Allerdings ist die steuerliche Entlastung auf maximal 20% aller Einkünfte begrenzt. Verdienen Sie 35.000,- € jährlich können Sie somit Spenden bis zu einer Höhe von 7.000,- € geltend machen / absetzen. Wenn Sie spenden, mindert somit der Betrag als Sonderausgabe Ihr zu versteuerndes Einkommen, sobald Ihre Sonderausgaben den Pauschbetrag übersteigen. Dieser beträgt bei Alleinstehenden 36,- €, bei veranlagten Ehegatten oder Lebenspartnerschaften somit das Doppelte.
Ein kleines Rechenbeispiel:
Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt bei 25.000,- € und Sie sind nicht kirchensteuerpflichtig. Ihre Steuer beträgt nun 3.714,- € und der Solidaritätszuschlag beträgt 204,27 €. Somit insgesamt 3.918,27 €
Eine Spende in Höhe von 100,- € wirkt sich dann wie folgt aus:
Zu versteuerndes Einkommen nach Spende: 24.900,- €
Steuer nach Spende: 3.685,- €
Soli nach Spende: 202,68 €
Steuerersparnis: 30,59 €
Corporate Design & Sponsoring
Paul Schridde